Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

UMETA Germany GmbH & Co. KG, Bielefeld
Stand: Juli 2024


1. Geltungsbereich

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Lieferanten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

  • Sie sind Bestandteil aller Verträge mit Kunden über die angebotenen Lieferungen und Leistungen.

  • Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn sie nicht erneut vereinbart werden.

  • Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Lieferant sie schriftlich bestätigt.

Mündliche Zusagen sowie nachträgliche Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.


2. Angebot und Umfang der Lieferung

  • Angebote sind freibleibend.

  • Ein Auftrag gilt erst mit schriftlicher Bestätigung als angenommen.

  • Maßgeblich für den Lieferumfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung.

Unterlagen wie Zeichnungen oder Kostenvoranschläge unterliegen Eigentums- und Urheberrechten. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind bei Nichtzustandekommen eines Auftrags zurückzugeben.


3. Preis und Zahlung

  • Preise gelten gemäß Angebot bzw. Auftragsbestätigung, in EURO EXW (Incoterms® – aktuelle Fassung) zzgl. MwSt.

  • Verpackungskosten werden berechnet; eine Rücknahme ist ausgeschlossen.

  • Preisänderungen sind möglich, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als 4 Monate liegen und sich Lohn-, Material- oder Wechselkurse ändern.

Zahlungsbedingungen:

  • Zahlbar innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart.

  • Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

  • Nach zweimaliger Mahnung werden alle offenen Forderungen sofort fällig.

Besonderheiten:

  • Wechsel nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber.

  • Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

  • Bei erkennbarer Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des Kunden kann der Lieferant die Leistung verweigern oder vom Vertrag zurücktreten (§ 321 BGB).


4. Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzug

  • Lieferungen erfolgen EXW (Incoterms®).

  • Lieferfristen beginnen mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang erforderlicher Kundendokumente.

  • Die Frist ist eingehalten, wenn die Ware das Werk verlassen hat oder Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.

Lieferverzug:

  • Entschädigung: max. 0,5 % pro Woche, höchstens 5 % des Lieferwertes.

  • Keine Haftung bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen.

  • Verlängerte Fristen bei vorübergehenden Hindernissen.


5. Aufträge auf Abruf

  • Bestellungen auf Abruf sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Vertragsfrist abzunehmen.

  • Ohne Vertragsfrist: Abnahme innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss.

  • Abrufe sollen gleichmäßig und rechtzeitig erfolgen.


6. Gefahrübergang und Versand

  • Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung auf den Kunden über.

  • Verzögert sich der Versand durch den Kunden, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft über.

  • Versicherung nur auf Wunsch und Kosten des Kunden.

  • Teillieferungen und Mengenabweichungen bis ±10 % sind zulässig.


7. Gewährleistung

  • Der Kunde muss Lieferungen sofort prüfen und Mängel binnen 5 Tagen schriftlich rügen.

  • Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung innerhalb der gesetzlichen Frist anzuzeigen.

Nachbesserung:

  • Wahlweise Reparatur oder Ersatzlieferung.

  • Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Lieferanten über.

Keine Gewährleistung für:

  • Natürliche Abnutzung

  • Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Montage oder übermäßige Belastung

  • Eigenmächtige Änderungen oder Reparaturen

Schlägt die Nachbesserung mehrfach fehl, kann der Kunde Minderung oder Rücktritt verlangen.


8. Eigentumsvorbehalt

  • Eigentum bleibt bis zur vollständigen Zahlung beim Lieferanten.

  • Bei Weiterverkauf tritt der Kunde die Forderung an den Lieferanten ab.

  • Verarbeitung fremder Materialien führt zu Miteigentum.

  • Der Kunde muss die Ware während des Eigentumsvorbehalts versichern.

  • Sicherheiten werden freigegeben, wenn sie den Forderungswert um mehr als 30 % übersteigen.


9. Materialbeistellungen

  • Materialien des Kunden müssen rechtzeitig, in einwandfreiem Zustand und mit 7,5 % Mengenzuschlag geliefert werden.

  • Verzögerungen oder Mehrkosten trägt der Kunde.


10. Lohnbearbeitung

  • Beigestellte Teile müssen maßhaltig und bearbeitbar sein.

  • Materialfehler oder Unbrauchbarkeit gehen zu Lasten des Kunden.

  • Ausschussrisiko ist nicht einkalkuliert.

  • Der Kunde trägt die Gefahr des Untergangs, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten.


11. Werkzeuge

  • Spezielle Werkzeuge bleiben Eigentum des Lieferanten.

  • Werkzeugkosten sind gesondert auszuweisen und bei Vertragsabschluss fällig.


12. Verletzung fremder Schutzrechte

  • Bei Fertigung nach Kundenvorgaben haftet der Kunde für die Verletzung von Schutzrechten Dritter.

  • Der Lieferant darf die Lieferung einstellen und Schadensersatz verlangen.


13. Rücktrittsrechte des Kunden

  • Rücktritt ist möglich, wenn die Leistung endgültig unmöglich oder der Lieferant unfähig ist.

  • Bei Teilunmöglichkeit nur dann, wenn der Kunde ein berechtigtes Interesse hat.

  • Bei Annahmeverzug oder Verschulden des Kunden bleibt die Gegenleistungspflicht bestehen.


14. Haftung

  • Haftung des Lieferanten ausschließlich nach diesen Bedingungen.

  • Schadensersatz ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


15. Gerichtsstand

  • Gerichtsstand: Sitz des Lieferanten.

  • Der Lieferant kann auch am Sitz des Kunden klagen.

  • Es gilt deutsches Recht, UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

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